Fachschaft für Mathematik, Informatik, Physik und Astronomie an der Uni Heidelberg

Verfasste Studierendenschaft (VS)

Überlegungen der Fachschaft zu den eingereichten Satzungsvorschlägen Link zu den Satzungen:
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/md/zuv/recht/mitteilungsblatt/mtb_5-13.pdf

1) Eine Kammer vs. zwei Kammern

Innerhalb der Studierendenschaft gibt es zwei hauptsächlich anzutreffende Strukturen, innerhalb derer sich Studierende beteiligen.

Die eine ist die Fachschaft. Hier beteiligen sich engagierte Studierende, deren primäres Interesse darin liegt, auf Fach- und Universitätsebene für bessere Verhältnisse in ihrem Studienfach einzutreten. Themen, die von Fachschaftler_innen häufig als Kernpunkte ihrer Arbeit genannt werden sind Studien- und Prüfungsordnungen, Struktur- und Entwicklungspläne der Institute, Lehrveranstaltungsplanung, Studienberatung und so weiter sowie die Bearbeitung des so genannten "Tagesgeschäfts" - beispielsweise der Vermittlung mit dem Institut/Seminar bzw. der Fakultät bei Problemen einzelner Studierende.

Die zweite Struktur ist die allgemeine Hochschulgruppe. Hier treffen sich Studierende aller Fachrichtungen, die ein häufig spezielles Interesse zusammenbringt. Beispiele sind die gewerkschaftlichen Hochschulgruppen, die parteipolitischen Hochschulgruppen, Gruppen wie AEGEE und AIESEC oder auch die sozialen Hochschulgruppen wie "Studieren Ohne Grenzen" oder die Amnesty International Hochschulgruppe. Sie alle haben einen deutlich engeren Fokus als Fachschaften, sind in ihrem jeweiligen "Fachgebiet" jedoch meist deutlich besser aufgestellt. Themen, die Hochschulgruppen bearbeiten sind beispielsweise die Frage nach einem Tarifvertrag für stud. Hilfskräfte oder die Einführung von ökostrom an der Universität.

Beobachtung zeigt, dass die beschriebenen Interessenslagen häufig disjunkt sind - Fachschaften bearbeiten nur sehr selten Themen wie Tariflöhne oder Energiemanagement, umgekehrt ist uns kein Fall bekannt, in dem eine Hochschulgruppe schon konkrete Prüfungsordnungen bearbeitet oder kommentiert hätte.

Den beschriebenen zwei Strukturen des stud. Engagements steht was die studentische Selbstverwaltung angeht eine natürliche Gliederung der studentischen Interessensvertretung innerhalb der Universität gegenüber. Auf der einen Seite liegt der Komplex der sog. akademischen Selbstverwaltung - also die Arbeit in den inneruniversitären Gremien wie Fakultätsrat/Studienkommission, Senat oder Fachrat. Insbesondere bei den dezentralen Organen liegt die inhaltliche Kompetenz eindeutig auf Seiten der Fachschaften.
Dem Gegenüber liegt der mit Einführung der VS nochmals ausgeweitete Bereich der allgemeinen politischen Willensbildung innerhalb der Studierendenschaft. Die Studierendenschaft ist schon immer - und seit der Einführung der VS nun auch rechtlich verbrieft - ein Ort, an dem die Studierenden einen gemeinsamen politischen Willen formulieren, insbesondere zu allgemeinpolitischen Themen die einen gewissen Hochschulbezug haben - etwa die Umstellung auf den neuen Tarifvertrag der Länder oder die Zivilklausel. In diesem Bereich liegt die Kompetenz eher bei den zuvor beschriebenen Hochschulgruppen.

Dieses natürliche Nebeneinander von verschiedenen Kompetenzfeldern, die sich zufällig auch noch mit den Interessenslagen der verschiedenen Formen von Akteuren decken, legt die Idee nahe, ein dies ausnutzendes Zweikammernmodell für die verfasste Studierendenschaft vorzulegen. In diesem Modell existieren zwei Kammern - das Studierendenparlament und die Fachschaftskonferenz.
Der Kompetenzrahmen beider Gremien wird von der Satzung gesteckt, sodass die von Kritikern häufig befürchteten "Kompetenzgerangel" nicht auftreten können - so sind beispielsweise sämtliche Fragen aus dem Bereich der akademischen Selbstverwaltung (Studien- und Prüfungsordnungen, etc.) exklusiv der Fachschaftenkammer (FSK) vorbehalten. Die FSK stellt in wichtigen Ausschüssen (Schlichtungskommission, Finanzausschuss) ebenso wie das StuPa jeweils zwei Mitglieder, sodass ein einfaches "überstimmen" der anderen Kammer nicht möglich ist.
An den Aufgaben des Studierendenparlaments wirkt die FSK insofern mit, als dass sie - wenn sie dies möchte - gegen alle Beschlüsse des Parlaments ein Veto einlegen kann (Fußnote: Nota Bene: Ein Veto des Parlaments gegen die FSK existiert nicht).
Im Zweikammernmodell hat die FSK neben den eben beschriebenen Entscheidungskompetenzen vor allem vernetzende Aufgaben, sie soll ein Forum sein, in dem sich Fachschaftler_innen zu den ihnen wichtigen Themen vernetzen können, in dem sie Ideen zur Gestaltung von Studiengängen austauschen und Strategien zur Durchsetzung studentischer Interessen in ihren Fächern diskutieren können. Dieser Aspekt der Vernetzung kommt nach Aussage vieler Fachschaftler_innen im momentanen Einkammern-U-Modell deutlich zu kurz.

Selbstverständlich gibt es auch in Hochschulgruppen Menschen, die Interesse an Fachschaftsarbeit haben und selbstverständlich gibt es auch in Fachschaften Menschen, die Vorstellungen und Ideen zum Thema Mindestlöhne oder ökostrom beitragen können und wollen. Die Stärke eines Zweikammernmodells ist, dass dies problemlos möglich ist, aber nicht erzwungen wird - sofern eine Fachschaft gerne über ihre genuinen Aufgabenfelder hinaus in der Parlamentskammer mitwirken möchte, kann sie jederzeit durch Listenwahl Vertreter_innen in das Studierendenparlament schicken. Sie wird jedoch nicht - wie in einem Einkammernmodell zwangsläufig der Fall - hierzu gezwungen. Dies würde dazu führen, dass - wie es aktuell im Ein-Kammern-U-Modell beobachtbar ist - zahlreiche Fachschaften aufgrund des hohen allgemeinpolitischen Anteils der Arbeit schlicht nicht mehr erscheinen (Fußnote: Die FSK feierte kürzlich die höchste Beteiligung seit Jahren mit 21 von 50 anwesenden Fachschaften - regulär anwesend sind etwa 10 von 50), obwohl sie auf Ebene ihres Faches durchaus aktiv sind.
Die Zweikammer-Aufteilung trägt insofern nicht nur dazu bei, politisch Aktive individuell zu entlasten, sondern auch die Motivation und damit das Engagement für die Verfasste Studierendenschaft insgesamt zu erhöhen. Es geht darum zielgerichtetes Arbeiten zu ermöglichen, anstatt von mehr als 3-stündigen Mammutsetzungen frustriert zu werden. (Fußnote: Schon in der jetzigen FSK sind sehr lange Sitzungen von bis zu x Stunden keine Seltenheit. Es ist davon auszugehen, dass die Länge der Sitzungen nach Einführung der VS bei einem Ein-Kammer-Modell eher sogar noch größer werden wird.)

2) Stimmrecht für die Fachschaften

Im Studierendenratsmodell haben Fachschaften mit weniger als 100 Studierenden kein Stimmrecht. Das würde momentan circa 13 Fachschaften betreffen. Das Argument, die FSen könnten sich zusammenschließen erscheint uns nicht ausreichend, FSen sollten sich, wenn überhaupt, aus inhaltlichen Gründen zusammenschließen, nicht aus taktischen. Im StuPa/FSK-Modell hat jede FS unabhängig von ihrer Größe mindestens eine Stimme, was uns deutlich sinnvoller und fairer erscheint.

3) Struktur und Wahltaktik

Im StuPa/FSK-Modell ist die Größe der Organe so festgelegt, dass diese arbeitsfähig bleiben. So hat das Studierendenparlament etwa 31 Sitze, was der Größe der Universität angemessen, aber auch nicht zu groß ist. Im Modell des Studierendenrats schwankt die Anzahl der Mitglieder je nach aktuellen Zusammenschlüssen unter der FSen und je nach Wahlbeteiligung zwischen etwa 40 und 80 Mitgliedern. Davon abgesehen, dass ein Gremium aus 80 Personen kaum noch effizient arbeiten kann, halten wir es für außerordentlich problematisch, dass sowohl die absolute Größe des StuRa, als auch seine strukturelle Zusammensetzung (Sitze für FSen vs. Sitze für Hochschulgruppen) sich in jedem Jahr derart dramatisch verändern kann.

4) autonome Referate

Beide Modelle (StuPa/FSK und StuRa) sehen die Einrichtung sogenannter autonomer Referate vor, die spezielle Themen weisungsungebunden bearbeiten (z.B. ein Referat für chronisch Kranke Studierende und Studierende mit Behinderung oder ein Referat für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung aufgrund kultureller Zuschreibungen). Diese Referate begrüßen wir sehr. Allerdings gibt es auch hier wieder einen großen Unterschied zwischen den beiden Satzungsmodellen. Während die autonomen Referate im StuPa/FSK-Modell vollwertige Mitglieder im Vorstand der Studierendenschaft sind, haben sie im StuRa-Modell kein Stimmrecht, sondern dürfen lediglich beratend an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Das halten wir für ein fatales Signal an die von diesen Referaten vertretenen Studierenden. Insofern halten wir auch in diesem Punkt die Regelung des StuPa/FSK-Modells für eindeutig vorteilhafter.

 Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft 2013

Nach 35 Jahren ohne Verfasste Studierendenschaft hat der Landtatg am 27.06.2012 sie endlich wieder eingeführt. Das beschlossene Gesetz bietet eine sichere Grundlage für manche Aspekte studentischer Interessenvertretung, bleibt jedoch an vielen Punkten hinter den Forderungen der Landesstudierendenvertretung BaWü zurück. Zum Beispiel schränkt es Kompetenzen in Bereichen die auch von den Studentenwerken wahrgenommen werden, politische Äußerungen sowie die Geschäftsfähigkeit der Verfassten Studierendenschaft ein. Zudem sieht es dreimal so viele Finanzkontrollen wien jedem anderen Bundesland vor.

Seit dem 15.07.2012 ist die neue Fassung des Landeshochschulgesetzes in Kraft, die einige Veränderungen für die Studierendenvertretung im Ländle mit sich bringt. Im folgenden sind die Auswirkungen auf die Rechtsfähigkeit, die Selbstorganisation, die Studienbeiträge, die Finanzverwaltung und das Mandat der Studierenden kurz dargestellt. Weiter unten findet ihr außerdem Infos zur Geschichte der Verfassten Studierendenschaft bis 1977 und der Unabhängigen Modelle 1977-2012.

Den Gesetzestext des VerfStudG findet ihr auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Eine äußerst ausführliche Kommentierung des Gesetzes findet sich auf der landesweiten Seite zur VS.
Wenn ihr Fragen zur Bedeutung des Gesetzes habt, wendet euch an fachschaft [at] mathphys.fsk.uni-heidelberg.de

Mitgliedschaft in der Verfassten Studierendenschaft

Alle Studierenden sind qua Immatrikulation automatisch Mitglied der Verfassten Studierendenschaft. Weil sie die einzige Möglichkeit zur Partizipation an legitimierter Studierendenvertretung ist und ihre Leistungen für alle Studierenden offen stehen müssen, ist ein Austritt nicht möglich.

 Rechtsfähigkeit

Bisher ist der „AStA“ (Allgemeiner Studierendenausschuss) nur ein Ausschuss im Gesamtgebilde Universität. Durch die Verfasste Studierendenschaft wird die Studierendenvertretung zu einer eigenständigen, rechtsfähigen Teilkörperschaft innerhalb der Universität. Dadurch kann sie selbst Verträge abschließen und so z.B. mit den Verkehrsbetrieben direkt über das Semesterticket verhandeln oder Leasing-Fahrzeuge vergünstigt an die Studierenden vermieten. Diese Rechtsfähigkeit gilt allerdings nur für die VS als ganzes, nicht für ihre Organe (z.B. Fachschaften).

 Satzungshoheit

Wir Studis müssen uns im Laufe des kommenden Jahres eine eigene Organisationssatzung geben, in der wir die Organe und Zuständigkeiten unserer Studierendenvertretung festhalten. Prinzipiell sind die verschiedensten Elemente, von Vollversammlungen über Fachschaften, gewählte Fachschaftsräte, entsendete Fachschaftskonferenzen, bis zum gewählten Studierendenparlament, oder auch eine Kombination davon möglich. Das Gesetz macht dazu allerdings einige Vorgaben. In diesem Rahmen kannst Du selbst mitbestimmen, wie Deine Studierendenvertretung aufgebaut ist: Welche Organe gibt es? Wer nimmt teil? Wie werden Entscheidungen getroffen?

Die Vorgaben des Gesetzes sehen leider auf hochschulweiter Ebene nur drei Möglichkeiten (oder deren Kombination) vor: entweder eine Vollversammlung aller Studierender (insbesondere für kleine Hochschulen), oder zentral gewählte VertreterInnen (Parlamentsmodell), oder entsandte VertreterInnen aus dezentral gewählten Organen (StuRa-Modell) – Damit kann das bisherige Heidelberger unabhängige Modell der Studierendenvertretung nicht 1:1 in die VS übernommen werden. Denn offene Fachschaften, die Vertreter*innen auf die hochschulweite Ebene entsenden, widersprechen den vertretungsdemokratischen Prämissen des Gesetzes.

Eine Abeitsgruppe der FSK, an der sich auch einige parteinahe Hochschulgruppen beteiligen, erarbeitet zurzeit einen gemeinsamen Entwurf für die Organisationssatzung. Die AG VS trifft sich jeden Mittwoch um 16:00 Uhr im Zentralen Fachschaftenbüro in der Albert-Ueberle-Str. 3-5. Interessierte sind dort jederzeit willkommen!

An der Uni Heidelberg ist geplant, dass jede*r Student*in - also auch Du - bis zum 01. Februar 2013 Satzungsentwürfe mit 150 Unterstützer*innenunterschriften beim Rektorat einreichen kann, die nach einer Rechtsprüfung bis zum 01. April korrigiert werden können. Im Sommer 2013 steht dann die Abstimmung über unsere Selbstorganisation in der VS an. Zusammen mit den Senats- und Fakultätsratswahlen 2013 sollen dann auch die Wahlen der VS stattfinden - falls denn die Organisationssatzung die Wahl von Organen oder Vorsitz der Verfassten Studierendenschaft vorsieht, anstelle von bzw. in Ergänzung zu fachschaftsbasierten Räten wie der aktuellen Fachschaftskonferenz und Vollversammlungen.

 Beitragshoheit

Die VS kann von allen Studis Beiträge erheben, die zusammen mit dem sonstigen Semesterbeitrag eingezogen werden. Mit der Einführung der VS wurde leider nicht festgeschrieben, dass das bisherige von der Uni verwaltete Budget des "AStA", auf das Fachschaften und FSK-Referate zurückgreifen, bestehen bleibt. Deshalb wird die VS wohl einen Beitrag von voraussichtlich 5-10€ pro Semester erheben müssen. Damit wird nicht nur die bisherige Arbeit fortgeführt, sondern auch die Etablierung und Förderung neuer studentischer Projekte, besserer Kampagnen zur Vertretung der studentischen Interessen und mehr Service ermöglicht.

 Finanzautonomie

Bisher war die FSK bei sämtlichen Finanzentscheidungen auf den Goodwill der Univerwaltung angewiesen, da die Finanzhoheit bei der Uni und nicht der Studierendenschaft lag. Dies ändert sich nun endlich! Die Studierendenschaft wird ab 2013 über ihr eigenes Geld selbst entscheiden.

 Mandat

Bisher ist der offizielle "AStA", also der Senatsausschuss mit 11 gewählten Mitgliedern, mit einem sportlichen, kulturellen, musischen und eingeschränkt sozialen Mandat ausgestattet. Weil damit keine Interessenvertretung möglich ist, übernimmt die FSK als Heidelberger unabhängiges Modell seit dem Verbot der VS 1977 (vgl. unten) die politische Vertretung der Studierenden - allerdings ohne gesetzliche Grundlage.
Mit dem Gesetz erhält die neue VS zusätzlich zu den alten Kompetenzen ein hochschulpolitisches und soziales Mandat; sie darf sich außerdem zum Wirken der Hochschule in der Gesellschaft äußern, z.B. durch Technikfolgenabschätzung, sowie die politische Bildung der Studierenden fördern. In diesem Sinne hat sie ein politisches Mandat. Dabei ist sie an das übliche Neutralitätsgebot für staatliche Organe mit Pflichtmitgliedschaft gebunden, darf also z.B. keine Werbung für religiöse oder parteipolitische Struktur machen.
Ein bisschen mehr Hintergrund zum Thema gibts auf der extra Seite zum Politischen Mandat der Verfassten Studierendenschaft.

 Geschichte der Verfassten Studierendenschaft & Unabhängigen Modelle

 Die Verfasste Studierendenschaft als demokratische Interessenvertretung 1945-1977

Bereits in den 1920ern gab es Studentenschaften (StudentINNEN wurden damals nicht erwähnt), welche die demokratische Interessenvertretung der Studierenden in der Weimarer Republik ausüben sollten. Sie waren in der Deutschen Studentenschaft zusammengeschlossen. Diese wurde jedoch in den 1930ern schnell vom Nationalsozialistischen deutschen Studentenbund dominiert. Im Zuge der Gleichschaltung im NS-Faschismus ersetzte die Deutsche Studentenschaft ihre einst demokratische Struktur durch das Führerprinzip.

Als die Alliierten 1945 die Verfasste Studierendenschaft in ihrer modernen Form als demokratische Interessenvertretung der Studierenden einführten, war dies ein Bruch mit dem Führerprinzip und ein wichtiger Schritt zur Demokratisierung. Studierende sollten, da ihnen später größere gesellschaftliche Verantwortung zukommen würde, demokratische Verhaltensweisen, Meinungsbildung und Interessenvertretung üben. Dazu waren sie mit einem umfassenden politischen Mandat ausgestattet. Die Hochschule wurde als wichtiger Teil der neu aufzubauenden demokratischen Gesellschaft gesehen - immerhin wird hier die Elite des Staates groß..... - und eine Äußerung der Studierendenschaft zu allgemeinen gesellschaftlichen Frag war deshalb erwÃnscht.

Während kritische Äußerungen des AStA Marburg zum Mauerbau 1961 keinerlei Anstoß in der etablierten Politik hervorriefen, änderte sich dies schlagartig mit der Generation der 1968er. Sobald die kritischen politischen Äußerungen der VS nicht mehr gegen die Politik des Ostblocks, sondern gegen die BRD-Politik von Notstandsgesetzen bis Schah-Besuch gerichtet waren, wurden Stimmen laut, dass die Studierendenschaft ja überhaupt gar nichts zu solchen allgemeinpolitischen Dingen sagen dürfe. Infolge dieser Debatte wurde das Mandat der VS in vielen Bundesländern explizit eingeschränkt. In Berlin wurde die VS bereits 1969 abgeschafft (und Ende der 1970er wiedereingeführt), in Bayern 1973 (bis dato). Baden-Württemberg folgte auf Bestreben des Ex-NS-Marinerichters und CDU-Ministerpräsidenten Filbinger 1977. Dies ging einher mit der Enteignung der Vermögen der Verfassten Studierendenschaften, die dem Land zufielen, und der Übertragung sämtlicher Verwaltungsrechte und Beteiligungen an Wohnheimen, Mensen, Hochschulsport etc. an die Hochschulen und Studentenwerke.

Das Landeshochschulgesetz sah seitdem nunmehr vor, dass der "AStA" keine eigenständige, rechtsfähige, finanziell unabhängige Interessenvertretung mehr war, sondern nur noch ein studentischer Senatsausschuss mit sportlichem, musischem, kulturellem und eingeschränktem sozialen Mandat. Dieser "AStA" darf sich nicht einmal zu ureigenen studentischen Angelegenheiten, wie der Einführung von Bachelor und Master, dem BAföG, oder dem Semesterticket äußern. Seine Mittel werden nicht von legitimierten Studierenden, sondern von der Hochschulverwaltung verwaltet; jede Ausgabe ist von deren Goodwill abhängig. Außerdem kann er, da er als Ausschuss keine juristische Person ist, keine Verträge abschließen, sodass selbst Einkäufe für Studipartys mit persönlichem Risiko der engagierten Studis verbunden sind.

 Die Unabhängigen Modelle als DIY-Interessenvertretung 1977-2012

In Bayern führte die Abschaffung der VS zu einer Entpolitisierung der Studierendenvertretungen - nicht so in Baden-Württemberg. Dort bildeten sich, sobald das Ausmaß der Einschränkungen deutlich wurde, prompt auf eigene Faust unabhängige Modelle ("U-Modelle") der Studierendenvertretung und führten die Arbeit der ehemaligen VS in vollem Umfang weiter. In der Regel waren diese U-Modelle basisdemokratisch und partizipatorisch ausgerichtet, immer jedoch demokratisch. In Heidelberg ist die unabhängige Studierendenvertretung die Fachschaftskonferenz (FSK). Doch jede Hochschule in Baden-Württemeberg hat ihr eigenes U-Modell, ihren eigenen speziellen Erfordernissen entsprechend. Die U-Modelle bildeten sich schließlich ohne jede gesetzliche Grundlage aus dem politischen Diskurs unter den Studierenden an jeder Hochschule heraus.

Der "Trick" der U-Modelle ist, dass sie als "U-AStA" bzw. "FSK" natürlich jede beliebige Stellungnahme machen können, egal ob der gesetzlich verankerte "AStA" das darf oder nicht darf. Ihre Mittel beziehen die unabhängigen Modelle daher, dass sie bei den Senatswahlen eine Mehrheit im gesetzlichen "AStA" erlangen und dessen Mittel an ihre Strukturen übertragen. So konnte trotz der formalen Einschränkung der demokratischen Mitbestimmungsrechte der Studierenden im Landeshochschulgesetz eine umfassende politische studentische Interessenvertretung über 35 Jahre hinweg aufrechterhalten werden. Allerdings sind die unabhängigen Studierendenvertretungen einschließlich der FSK formal betrachtet bloß ein beliebiger Haufen Studis und ihre Handlungsmöglichkeiten durch diesen rechtlichen Status stark eingeschränkt. Das ändert sich 2013 mit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg endlich.

Falls Ihr Fragen und Kommentare habt, mailt sie bitte an die Fachschaft.

Letzte Änderung am 08.05.2013